Unser Leitbild
Wir nehmen jedes Kind in seiner Individualität, Einzigartigkeit, mit seinen Begabungen und Fähigkeiten, Stärken und Schwächen an.
Wir bieten eine anregungsreiche und harmonische Umgebung in Wald-Nähe, mit vielen Möglichkeiten sich zu bewegen. So können die Kinder aktiv spielen, lernen und ihre Bildung entsprechend ihrem Entwicklungsstand mitgestalten. Durch individuelle und ganzheitliche Förderung ermöglichen wir die soziale, kognitive und emotionale Entwicklung, deren Verlauf wir begleiten und beobachten.
Unser Blick geht dabei auf alle Bereiche, die das Kind betreffen. Mit dieser kindgemäßen, ganzheitlichen Förderung, die alle Sinne, Emotionen, geistigen Fähigkeiten und Ausdrucksformen (Kopf – Herz – Hand) einschließt, tragen wir zur Bildung einer eigenständigen Persönlichkeit bei.
Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns sehr wichtig!
Den Rahmen für unsere Arbeit gibt uns der
Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP).
Bildungs- und Erziehungsziele
§1
Allgemeine Grundsätze für individuelle Förderung
(1) ¹Das Kind gestaltet entsprechend seinem Entwicklungsstand seine Bildung von Anfang an aktiv mit.
²Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen hat die Aufgabe, durch ein anregendes Lernumfeld und ganzheitliche Lernangebote dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder anhand der Bildungs- und Erziehungsziele Basiskompetenzen erwerben und weiterentwickeln Unser Leitziel ist der beziehungsfähige, wertorientierte, hilfsbereite und schöpferische Mensch, der sein Leben verantwortlich gestalten und den Anforderungen von Familie, Staat und Gesellschaft gerecht werden kann. (Ausführungsverordnung BEP §1) Bay.
Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz
Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen
Art. 10
(1) ¹Kindertageseinrichtungen bieten jedem einzelnen Kind vielfältige und entwicklungsangemessene Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten, um beste Bildungs- und Entwicklungschancen zu gewährleisten, Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken sowie zur Integration zu befähigen
²Eine angemessene Bildung, Erziehung und Betreuung ist durch den Einsatz ausreichenden und qualifizierten Personals sicherzustellen.
(2) Die Kinder sollen entwicklungsangemessen an Entscheidungen zum Einrichtungsalltag und zur Gestaltung der Einrichtung beteiligt werden.