1. Struktur und Rahmenbedingungen unserer Einrichtung
1.1 Unsere Einrichtung
Unser Kindergarten ist eine sechsgruppige Einrichtung auf zwei Standorte verteilt mit durchschnittlich 25 Kindern pro Gruppe. Vier Gruppen – die Salamander-, Eulen-, Bären- und Bibergruppe – befinden sich im Gebäude der alten Schule in der Hofmark 9. Die Mäuse- und Igelgruppe sind im oberen Haus am Klosterberg 2 untergebracht. Die Kinder werden in einer wertschätzenden und familienergänzenden Atmosphäre begleitet, gefördert und in ihrer individuellen Entwicklung unterstützt.
Unser Kindergarten liegt abseits der Straße in naturnaher Umgebung im Ortskern von Kronwinkl. Die ruhige Lage bietet den Kindern vielfältige Möglichkeiten, Natur zu erleben, zu entdecken und sich frei zu entfalten. Gleichzeitig profitiert die Gemeinde Eching von ihrer günstigen Lage nahe der Autobahn und des Flughafens. Durch diese besondere Entwicklungsachse hat sich Eching zu einem attraktiven Standort für Wirtschaft und Gewerbe entwickelt. Die stetige Ausweisung neuer Wohngebiete führt dazu, dass immer mehr Familien in die Gemeinde ziehen und die Bevölkerungsstruktur vielfältiger wird.
Die Kinder unserer Einrichtung kommen aus verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Eching, darunter Kronwinkl, Weixerau, Haselfurth, Thal, Eching, Schapolterau, Berghofen, Haunwang, Viecht und Hofham. Dadurch spiegelt unsere Kindergartengemeinschaft die Vielfalt der gesamten Gemeinde wider.
Auch das Bildungs- und Betreuungsangebot im Ortsteil Kronwinkl ist vielfältig. Neben der Grundschule befinden sich dort weitere Einrichtungen für Kinder und Familien, wie der Hort Edelstein, die Kinderkrippe Zwergenschloss, Eltern-Kind-Gruppen, Alleingruppen sowie eine Mittagsbetreuung für Schulkinder. Die enge Vernetzung dieser Angebote unterstützt die Bildungs- und Entwicklungswege der Kinder und erleichtert insbesondere die Übergänge zwischen den verschiedenen Betreuungseinrichtungen.
1.2 Informationen und rechtliche Grundlagen
Wir als Kindergarten sind verantwortlich für die Umsetzung landesweit gültiger Grundlagen der pädagogischen Arbeit der Kindertageseinrichtungen nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung, einschließlich der ergänzenden Handreichung zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren (BayBEP), sowie den Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit (BayBL). Unsere Arbeit basiert auf dem Bayerischen Kinder- und Bildungsgesetz (BayKiBiG).
Der Kindergarten St. Hedwig wird gefördert durch den Freistaat Bayern. Die Fördervoraussetzungen für Kindertageseinrichtungen sind in Art. 19 BayKiBiG geregelt.
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Die Qualitätssicherung einer Einrichtung ist im § 22a SGB VIII festgelegt und für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach §45 SGB VIII erforderlich.
1.3 Kinderschutz nach § 8a SGB VIII
Der Schutz der uns anvertrauten Kinder hat in unserer Kindertageseinrichtung oberste Priorität. Wir verstehen Kinderschutz als einen grundlegenden Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit und tragen die Verantwortung, das Wohl jedes Kindes zu sichern, seine Rechte zu achten und seine Entwicklung in einer sicheren, wertschätzenden und vertrauensvollen Umgebung zu fördern.
Unsere Einrichtung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendschutzes sowie an den Kinderrechten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt, Vernachlässigung sowie vor jeder Form von Diskriminierung. Wir begegnen den Kindern mit Respekt, Wertschätzung und Empathie und stärken sie in ihrer Persönlichkeit sowie in ihrer Fähigkeit, eigene Grenzen wahrzunehmen und zu äußern.
Ein wichtiger Bestandteil unseres Kinderschutzkonzeptes ist die Prävention. Durch eine offene, partizipative Pädagogik fördern wir die Mitbestimmung der Kinder und schaffen eine Atmosphäre, in der sie sich sicher fühlen und ihre Anliegen, Wünsche oder Sorgen jederzeit äußern können. Wir vermitteln altersgerecht Wissen über Gefühle, Grenzen, Selbstbestimmung und den respektvollen Umgang miteinander.
Unser pädagogisches Team ist für das Thema Kinderschutz sensibilisiert und wird regelmäßig fachlich geschult. Alle Mitarbeitenden kennen die internen Verfahrensabläufe bei Verdachtsfällen einer Kindeswohlgefährdung und handeln entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Beobachtungen werden sorgfältig dokumentiert, im Team reflektiert und – sofern erforderlich – unter Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft sowie in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden bearbeitet. Unser Kinderschutzkonzept liegt zur Ansicht in der Einrichtung aus.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern und Familien. Der offene, respektvolle Austausch bildet die Grundlage für eine gelingende Erziehungspartnerschaft. Ziel ist es, das Wohl des Kindes gemeinsam zu fördern und bei Unterstützungsbedarf frühzeitig geeignete Hilfen einzuleiten.
Darüber hinaus verfügt unsere Einrichtung über verbindliche Regelungen zum grenzachtenden Umgang, zum Beschwerdemanagement für Kinder, Eltern und Mitarbeitende sowie über einen Verhaltenskodex für alle Beschäftigten. Klare Zuständigkeiten, transparente Abläufe und eine gelebte Kultur des Hinsehens tragen dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und Kinder wirksam zu schützen.
Ein weiterer Bestandteil unseres Schutzkonzeptes ist das sexualpädagogische Konzept. Für weitere Informationen verweisen wir auf unser sexualpädagogisches Konzept.
Kinderschutz ist für uns kein einmaliges Thema, sondern ein fortlaufender Prozess. Durch regelmäßige Reflexion unserer pädagogischen Arbeit, die Weiterentwicklung unserer Schutzmaßnahmen und die Bereitschaft aller Beteiligten, schaffen wir einen Ort, an dem Kinder sich sicher, geborgen und in ihrer individuellen Entwicklung bestmöglich unterstützt fühlen.


